Festordnung

Festordnung des Veranstalters

  • Das Mitbringen von Sitzgelegenheiten (Hocker, Stühle, Bänke, etc.) ist nicht gestattet.
  • Es erfolgt eine stichpunktartige Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst.
  • Personen unter Alkohol- und Drogeneinfluss werden vom Veranstaltungsgelände verwiesen.
  • Den Anweisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
  • Der Veranstalter macht auf die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden im Rahmen von Musikveranstaltungen aufmerksam. Eine Haftung für evtl. Gesundheitsschäden wird vom Veranstalter nicht übernommen.
  • Der Veranstalter weist darauf hin, dass es aus wichtigen Gründen zu Programmänderungen kommen kann.
  • Ton-, Film- und Videoaufnahmen, die nicht ausschließlich für den privaten Gebrauch angefertigt werden, bedürfen einer vorab ausgestellten Genehmigung durch den Veranstalter. Der Antrag hierfür muss bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung eingereicht werden.
  • Der Veranstalter ist berechtigt, Bild-, Film- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung herzustellen und herstellen zu lassen. Die hergestellten Aufnahmen können zu allen Berichterstattungs- und Werbezwecken des Veranstalters verwendet werden.
  • Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Besitztümer und Gegenstände.
  • Das Parken der Fahrzeuge der Besucher*innen erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Festordnung des Veranstalters wird auf der Webseite wilhelmine.mosigkau.net veröffentlicht.